Informationen für angehende Prüferinnen/Prüfer an der Schule

Das Deutsche Sportabzeichen kann auch in den bayerischen Schulen absolviert werden, sofern dort eine Lehrerin oder ein Lehrer eine entsprechende Prüfberechtigung seitens des BLSV erworben hat. Die Leistungen können im Laufe des ganzen Schuljahres abgenommen werden und anschließend bis Ende September im Sportabzeichen-Schulportal erfasst werden. Zwingend zu beachten ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Deutsche Sportabzeichen nur einmalig pro Kalenderjahr absolvieren darf.

 

Alle Grundschulen ab der 1. Jahrgangsstufe und alle Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe (auch Förderschulen) Bayerns sind teilnahmeberechtigt. Die Beurkundung des Sportabzeichens ist für die Schüler kostenfrei. Die Schulen erhalten je eine Urkunde (Abzeichen auf Anfrage bei der zuständigen BLSV-Bezirksgeschäftsstelle).

 

Der BLSV freut sich darauf, Ihnen und Ihren Schülern die Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen zu ermöglichen.

Unter welchen Voraussetzungen können Lehrer eine Prüfberechtigung erlangen?

Sportlehrkräfte, die das Deutsche Sportabzeichen abnehmen wollen, müssen vom BLSV als Prüfer zugelassen sein. Der entsprechende Prüfausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt.

 

Die verantwortlichen Prüfer einer Schule müssen Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Die Prüfbefähigung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts sowie Kenntnissen über Regularien und Bedingungen zu bejahen (z. B. Online-Modul). Der Prüferausweis wird in der Regel für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt.

 

Welche genauen Modalitäten zu beachten sind, ist unter der folgenden Übersicht grafisch dargestellt.

Was muss ich für die Ausstellung des Prüfausweis unternehmen?

Als Lehrkraft mit den oben beschriebenen Fähigkeiten und Kenntnissen müssen Sie einen Prüfer-Antrag an die zuständige BLSV-Bezirksgeschäftsstelle senden. Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (zum Formular)
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation (z.B. Kopie des Abschlusszeugnisses)
  • Teilnahmebestätigung Online-Modul (zum Online-Modul)

Die Kontaktdaten zu den Bezirksgeschäftsstelle finden Sie unter "Kontakt".

Was ist mit einem vorliegenden Prüfausweis zu beachten?

Der Prüfausweis ist vier Jahre gültig und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Zu Prüfungen innerhalb des Schulsports können auch Prüfer hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören. Abnahmen des Deutschen Sportabzeichen sind nur im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit in der Schule möglich.

 

Für eine Prüfberechtigung im Sportverein kann unter Vorlage einer Bestätigung über eine Vereinsmitgliedschaft Kontakt mit der zuständigen BLSV-Bezirksgeschäftsstelle aufgenommen werden.